Weitere Maßnahmen notwendig
„Die Grundrente ist ein wichtiger Schritt, um die verdeckte Armut im Alter zu beseitigen", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Etwa drei Viertel der Menschen, die bereits heute Anspruch auf die Grundsicherung im Alter hätten, nähmen diese aus Scham oder Unwissenheit nicht wahr. „Die Grundrente darf als Weg aus Armut und Fürsorgeabhängigkeit daher nicht unterschätzt werden", so Schneider. Richtig sei aber auch, dass ein Großteil altersarmer Menschen durch diese Grundrente nicht erreicht wird und daher unter armutspolitischen
Gesichtspunkten weitere Maßnahmen notwendig sind.
Menschen mit längeren Zeiten der Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit stärker berücksichtigen
Die geplante Aufwertung von Rentenansprüchen aus Niedriglohnbeschäftigung begrüßt der Paritätische ausdrücklich. Der Verband schlägt jedoch vor, die Aufwertung bereits ab 25 Beschäftigungsjahren greifen zu lassen, um Menschen mit längeren Zeiten der Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit stärker zu berücksichtigen. Für die Menschen, die dennoch weiterhin auf Grundsicherung angewiesen seien, seien die Leistungen deutlich zu erhöhen.
Grundfreibetrag einführen
Darüber hinaus fordert der Paritätische Gesamtverband, den geplanten Freibetrag in der Grundsicherung im Alter so zu gestalten, dass ein Grundfreibetrag von 100 Euro für alle Renten eingeführt wird und von darüber liegenden Renten zusätzlich 20 Prozent nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden sollen. „So kann die Bekämpfung von Armut mit der Anerkennung der Lebensleistung verbunden werden“, betont Schneider. Gleichzeitig würde die Benachteiligung von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber Berechtigten der betrieblichen und privaten Vorsorge beendet, denn für deren Leistungen bestünden bereits ähnliche Freibeträge.