Zwei Frauen im Büro bei der Beratung

Netzwerke

Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände

 

Neben der paritätischen Kreisgruppe Herne gehören diesem Zusammenschluss die AWO Ruhr-Mitte, der Caritasverband Herne e.V, das Diakonische Werk Herne, das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Herne und Wanne-Eickel e.v. sowie die Jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen an.

Es gibt regelmäßige Arbeitstreffen mit den Spitzenvertretern der Stadt Herne aus dem Sozialbereich.

Die AG verfolgt gemeinsame sozialpolitische Positionen und Zielsetzungen und veröffentlicht gemeinsame Stellungnahmen zu gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen.

Neben dem Zusammenschluss auf örtlicher Ebene gibt es noch einen überregionalen Zusammenschluss der Wohlfahrtsverbände auf Landesebene, die Landesarbeitsgemeinschaft( LAG) und auf Bundesebene die Bundesarbeitsgemeinschaft(BAG) .

 

 

 

Bündnis für Arbeit

 

Auf Initiative des Herner Oberbürgermeisters, Herrn Dr. Frank Dudda, haben sich im Jahr 2015 verschiedene Arbeitsmarktakteure, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, sowie die Verwaltung und Politik zusammengeschlossen.

Es sollen vor Ort für Herne und für betroffene Bürgerinnen und Bürger gmeinsam Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit entwickelt und umgesetzt werden. Auch sollen mehr Arbeitsplätze und Ausbildungsstellen geschaffen werden.

 

 

Bündnis gegen Depressionen

 

Die paritätische Kreisgruppe Herne ist Mitglied im Herner Bündnis gegen Depressionen.

Verschiedene Herner Organisationen haben sich in diesem Bündnis zusammengeschlossen.

Sie wollen mehr Informationen und Verständnis über und für diese "Volkskrankheit" in die Öffentlichkeit bringen.

Neben gezielter Öffentlichkeitsarbeit werden regelmäßig Veranstaltungen und Projekte zum Thema "Depressionen" durchgeführt.

Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite der Deutschen Depressions Hilfe.

 

 

Arbeitskreis freier Träger

 

Der " Arbeitskreis freier Träger" in Herne trifft sich, um zusammen größere Verbundprojekte untereinander abzustimmen und zu organisieren.

Dazu gehört zum Beispiel die Beratung der Beschäftigten im neu geschaffenen "Sozialen Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II.

Auch das Entwickeln gemeinsamer Grundsätze und Standards für bestimmte soziale Herausforderungen wie zum Beispiel die zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten fällt in seine Zuständigkeit.